Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Katja Engelhardt – Mobile Hundeschule

Stand: September 2026

1. Geltungsbereich und Vertragsschluss

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote von Katja Engelhardt – Mobile Hundeschule, insbesondere für Einzeltraining, Erst- und Beratungsgespräche, Gruppentraining, Kurse, offene Trainingsangebote, Social Walks bzw. Pfotentouren, Seminare, Workshops, Webinare und sonstige Veranstaltungen.

Die Anmeldung bzw. Buchung kann insbesondere über das Buchungsportal, per E-Mail, telefonisch, per Messenger oder persönlich erfolgen und ist verbindlich. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der Buchung durch die Hundeschule zustande.

Die Hundeschule kann eine Anmeldung ablehnen, insbesondere wenn ein Angebot bereits ausgebucht ist oder fachliche bzw. sicherheitsrelevante Gründe gegen eine Teilnahme sprechen.

Vor der Teilnahme an bestimmten Gruppenangeboten kann die Hundeschule ein vorheriges Kennenlernen, eine Erstberatung oder ein Einzeltraining verlangen. Dies gilt insbesondere bei problematischem oder aggressivem Verhalten des Hundes, wenn zunächst eine fachliche Einschätzung für eine sichere Teilnahme am Gruppentraining erforderlich ist.

Stellt sich heraus, dass ein gebuchtes Angebot für das jeweilige Mensch-Hund-Team nicht geeignet ist, kann die Hundeschule die Teilnahme ablehnen und nach Möglichkeit eine geeignete Alternative empfehlen.

2. Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung im Buchungsportal, auf der Internetseite, im jeweiligen Angebot oder anderweitig gegenüber dem Kunden bekannt gegebenen Preise.

Die jeweilige Zahlungsfrist ergibt sich aus der Rechnung.

Bei Einzeltraining oder sonstigen Leistungen außerhalb des Hundeplatzes können zusätzlich Fahrtkosten entstehen. Die Höhe bzw. Berechnung der Fahrtkosten wird dem Kunden vor der verbindlichen Terminvereinbarung mitgeteilt.

Für einzelne Kurse oder Angebote können besondere Zahlungsmodelle, insbesondere Anzahlungen, Teilzahlungen oder Guthabenmodelle, vereinbart werden. In diesem Fall gelten die bei der Buchung bekannt gegebenen Zahlungsbedingungen.

3. Einzeltraining und Beratungstermine

Vereinbarte Einzeltrainings-, Beratungs- und vergleichbare Individualtermine sind verbindlich.

Eine kostenfreie Absage oder Verschiebung ist bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich.

Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen kann die vereinbarte Vergütung grundsätzlich berechnet werden, soweit der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann. Ersparte Aufwendungen oder eine anderweitige Belegung werden berücksichtigt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Anspruch besteht.

Von der Hundeschule vor dem Termin angeforderte Angaben zum Hund sind vollständig und wahrheitsgemäß zu machen. Dies gilt insbesondere für Erkrankungen, Verletzungen, Beißvorfälle, aggressives Verhalten, ausgeprägtes Angstverhalten und behördliche Auflagen.

Werden für die Durchführung oder Sicherheit wesentliche Informationen nicht oder unrichtig mitgeteilt, kann die Hundeschule die Durchführung des Termins ablehnen oder einen bereits begonnenen Termin abbrechen.

Verspätungen des Kunden gehen zulasten der vereinbarten Trainingszeit. Ein Anspruch auf Verlängerung besteht nicht.

4. Offene Gruppenangebote und einzeln buchbare Termine

Die Buchung einer einzelnen Gruppenstunde, einer Pfotentour oder eines vergleichbaren offenen Angebots ist verbindlich.

Eine kostenfreie Stornierung ist bis 24 Stunden vor Beginn über das Buchungsportal oder unmittelbar gegenüber der Hundeschule möglich.

Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen kann die vereinbarte Vergütung grundsätzlich berechnet werden, soweit der reservierte Platz nicht anderweitig vergeben werden kann. Bei Nutzung eines Guthabens oder einer Mehrfachkarte kann der Termin entsprechend als in Anspruch genommen behandelt werden.

Ersparte Aufwendungen oder eine anderweitige Belegung werden berücksichtigt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Anspruch besteht.

Sagt die Hundeschule einen Termin ab, wird grundsätzlich ein Ersatztermin angeboten. Ist dies nicht möglich, wird ein bereits gezahlter Betrag erstattet bzw. ein eingesetztes Guthaben wieder gutgeschrieben.

5. Kurse mit festen Terminen

Die Buchung eines Kurses mit mehreren festgelegten Terminen ist verbindlich und reserviert den Kursplatz für die gesamte Kursdauer.

Die vollständige Kursbuchung kann bis sieben Tage vor Kursbeginn kostenfrei storniert werden, soweit für den jeweiligen Kurs keine abweichenden Bedingungen vereinbart wurden.

Bei einer späteren Stornierung kann die vereinbarte Kursgebühr grundsätzlich berechnet werden, soweit der reservierte Kursplatz nicht anderweitig vergeben werden kann. Ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Belegung werden berücksichtigt. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Anspruch besteht.

Kann ein Teilnehmer einen einzelnen Kurstermin aus persönlichen Gründen, insbesondere wegen Krankheit, Urlaub oder sonstiger Verhinderung, nicht wahrnehmen, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung, Gutschrift oder einen individuellen Nachholtermin.

Muss eine Kurseinheit durch die Hundeschule abgesagt werden, wird ein gleichwertiger und zumutbarer Ersatztermin angeboten. Dieser Ersatztermin ist Bestandteil des gebuchten Kurses und muss nicht am gleichen Wochentag oder zur gleichen Uhrzeit stattfinden.

Kann ein Teilnehmer den angebotenen zumutbaren Ersatztermin aus persönlichen Gründen nicht wahrnehmen, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf einen weiteren individuellen Ersatztermin.

Kann kein geeigneter Ersatztermin angeboten werden, wird die auf die ausgefallene Einheit entfallende Vergütung anteilig erstattet bzw. gutgeschrieben.

Für einzelne Kurse können abweichende Zahlungs- und Stornomodelle gelten. Diese werden vor der verbindlichen Buchung bekannt gegeben.

6. Seminare, Workshops, Webinare und Veranstaltungen

Die Anmeldung zu Seminaren, Workshops, Webinaren und sonstigen Veranstaltungen ist verbindlich.

Für einzelne Veranstaltungen können individuelle Stornierungsbedingungen gelten. Diese werden vor der verbindlichen Buchung im jeweiligen Angebot, Buchungsportal oder auf andere geeignete Weise bekannt gegeben und werden Bestandteil der Buchungsbedingungen.

Nach vorheriger Absprache kann gegebenenfalls ein Ersatzteilnehmer benannt werden. Bei Veranstaltungen mit Hund entscheidet die Hundeschule, ob das jeweilige Mensch-Hund-Team für die Veranstaltung geeignet ist.

Muss eine Veranstaltung durch die Hundeschule abgesagt oder verschoben werden, wird nach Möglichkeit ein gleichwertiger und zumutbarer Ersatztermin angeboten. Dieser muss nicht am ursprünglich vorgesehenen Tag oder zur gleichen Uhrzeit stattfinden.

Kann der Teilnehmer einen zumutbaren Ersatztermin aus persönlichen Gründen nicht wahrnehmen, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf einen weiteren individuellen Ersatztermin.

Kann kein zumutbarer Ersatz angeboten werden oder fällt die Veranstaltung endgültig aus, wird die bereits gezahlte Veranstaltungsgebühr erstattet.

Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

7. Wetter, Trainingsort und Ausfall durch die Hundeschule

Das Training findet grundsätzlich auch bei ungünstiger Witterung statt.

Die Hundeschule kann einen Termin absagen, verschieben, zeitlich verändern oder an einen anderen Trainingsort verlegen, wenn eine sichere, tierschutzgerechte oder dem Trainingsziel entsprechende Durchführung am ursprünglich vorgesehenen Ort oder Zeitpunkt nicht gewährleistet werden kann.

Dies kann insbesondere bei Gewitter, Sturm, Glätte, Starkregen sowie extremer Hitze oder Kälte der Fall sein. Dabei werden insbesondere Art des Trainings, Trainingsort und Belastbarkeit der teilnehmenden Hunde berücksichtigt.

Auch Krankheit des Trainers, unvorhersehbare Verhinderungen oder andere wichtige Gründe können eine kurzfristige Änderung oder Absage erforderlich machen. Die Teilnehmer werden hierüber so früh wie möglich über die vorhandenen Kontaktdaten informiert.

Ist der ursprünglich vorgesehene Trainingsort nicht verfügbar oder ungeeignet, kann das Training an einen anderen, für Trainingsinhalt und Trainingsziel vergleichbar geeigneten und für die Teilnehmer zumutbaren Ort verlegt werden.

Bei einer Absage durch die Hundeschule wird grundsätzlich ein gleichwertiger und zumutbarer Ersatztermin angeboten. Kann kein geeigneter Ersatz angeboten werden, erfolgt eine entsprechende Erstattung oder Gutschrift.

8. Mindestteilnehmerzahl und Zusammenlegung von Gruppen

Für einzelne Kurse, Gruppen, Seminare, Workshops oder Veranstaltungen kann eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt werden. Diese wird im jeweiligen Angebot bekannt gegeben.

Wird die erforderliche Teilnehmerzahl nicht erreicht, kann die Hundeschule das Angebot absagen oder verschieben.

Gruppen können zusammengelegt werden, sofern Trainingsinhalt, Leistungsstand und Zusammensetzung der Mensch-Hund-Teams dies fachlich sinnvoll erscheinen lassen und die Änderung für die Teilnehmer zumutbar ist. Der wesentliche Trainingsinhalt und das Trainingsziel bleiben erhalten.

Wird ein Angebot aufgrund einer nicht erreichten Mindestteilnehmerzahl abgesagt, wird nach Möglichkeit ein gleichwertiger und zumutbarer Ersatz angeboten. Ist dies nicht möglich, werden bereits geleistete Zahlungen erstattet bzw. gutgeschrieben.

9. Voraussetzungen für die Teilnahme

Für den teilnehmenden Hund muss eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung bestehen.

Der Hund muss entsprechend den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften angemeldet und gekennzeichnet sein, soweit dies vorgeschrieben ist.

Der Hund muss gesundheitlich in der Lage sein, am jeweiligen Training teilzunehmen. Hunde mit ansteckenden Erkrankungen oder ansteckendem Parasitenbefall dürfen nicht am Training teilnehmen.

Der Impfstatus muss dem Alter und Gesundheitszustand des Hundes angemessen sein. Bei Welpen wird berücksichtigt, dass der vollständige Impfschutz altersbedingt noch nicht abgeschlossen sein kann.

Erkrankungen, Verletzungen, chronische gesundheitliche Einschränkungen oder sonstige Umstände, die für das Training von Bedeutung sein können, sind der Hundeschule vor Beginn des Trainings mitzuteilen.

Gleiches gilt insbesondere für bekannte Beißvorfälle, aggressives Verhalten, ausgeprägtes Angstverhalten sowie behördliche Auflagen wie Leinen- oder Maulkorbpflichten.

Die Läufigkeit einer Hündin ist der Hundeschule vor dem jeweiligen Termin mitzuteilen. Sie führt nicht automatisch zum Ausschluss vom Training. Die Hundeschule entscheidet abhängig vom jeweiligen Angebot, der Gruppenzusammensetzung und der konkreten Situation über die Teilnahme.

Die Hundeschule kann geeignete Sicherheitsmaßnahmen, insbesondere das Tragen eines geeigneten Maulkorbs, die Verwendung einer bestimmten Leine oder zunächst ein Einzeltraining verlangen. Sie kann die Teilnahme einschränken oder ablehnen, wenn eine sichere Durchführung andernfalls nicht gewährleistet werden kann.

Soweit erforderlich, kann die Hundeschule geeignete Nachweise über die Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen verlangen.

10. Sicherheit während des Trainings

Der Halter bzw. die den Hund führende Person bleibt während des gesamten Trainings für den Hund verantwortlich.

Sicherheitsrelevante Anweisungen des Trainers sind zu beachten.

Freilauf, Ableinen oder gezielter Kontakt zwischen Hunden erfolgt nur nach Absprache bzw. auf Anweisung des Trainers.

Der Hund ist so zu führen und zu sichern, dass vermeidbare Gefahren für Menschen und Tiere verhindert werden. Gesetzliche und behördliche Leinen- oder Maulkorbvorgaben sind einzuhalten.

Die Hundeschule kann die Verwendung geeigneter Ausrüstung verlangen, wenn dies für eine sichere Durchführung des Trainings erforderlich ist.

Zeigt ein Hund während des Trainings gesundheitliche Probleme, deutliche Überforderung oder eine erhebliche Verhaltensänderung, ist dies dem Trainer unverzüglich mitzuteilen.

Die Hundeschule kann Übungen verändern oder abbrechen, Sicherheitsmaßnahmen anordnen oder einen Hund vorübergehend aus einer Übung nehmen, wenn dies aus Sicherheits-, Gesundheits- oder Tierschutzgründen erforderlich ist.

Verhaltensweisen, die Gegenstand des vereinbarten Trainings sind und der Hundeschule zuvor ordnungsgemäß mitgeteilt wurden, stellen für sich allein keinen Verstoß gegen diese AGB dar.

11. Kinder, Jugendliche und Begleitpersonen

Begleitpersonen können grundsätzlich am Training teilnehmen bzw. dieses begleiten, soweit hierdurch der Trainingsablauf nicht beeinträchtigt wird und keine Sicherheitsbedenken bestehen.

Die Hundeschule kann die Anzahl der Begleitpersonen begrenzen oder verlangen, dass sich Begleitpersonen außerhalb des unmittelbaren Trainingsbereichs aufhalten.

Der angemeldete Teilnehmer hat seine Begleitpersonen über die für das Training geltenden Sicherheitsregeln zu informieren.

Die Aufsichtspflicht für mitgebrachte Kinder verbleibt bei den Eltern bzw. den jeweils verantwortlichen Aufsichtspersonen. Durch die Teilnahme am Training übernimmt die Hundeschule nicht automatisch die Betreuung oder Aufsicht über mitgebrachte Kinder.

Kinder und Jugendliche können nach vorheriger Absprache aktiv in das Training einbezogen werden. Die Entscheidung richtet sich insbesondere nach Alter und Entwicklungsstand des Kindes, dem jeweiligen Hund, Trainingsinhalt und konkreter Situation.

Die Hundeschule kann die aktive Teilnahme eines Kindes oder Jugendlichen aus Sicherheits-, Tierschutz- oder Überforderungsgründen einschränken oder beenden.

Eltern, Aufsichtspersonen und Begleitpersonen haben die Anweisungen des Trainers hinsichtlich des Umgangs zwischen Kind und Hund zu beachten und sollen nicht eigenständig in laufende Trainingsübungen eingreifen, sofern dies nicht zur unmittelbaren Gefahrenabwehr erforderlich ist.

12. Tierschutz und Trainingsmethoden

Das Wohlbefinden und die körperliche sowie psychische Unversehrtheit des Hundes haben im Training höchste Priorität.

Tierschutzwidrige Trainingsmethoden sowie Hilfsmittel, die dem Hund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen oder deren Verwendung gegen tierschutzrechtliche Vorschriften verstößt, sind im Rahmen des Trainings nicht zulässig.

Die Hundeschule kann eine Übung oder Trainingseinheit unverzüglich unterbrechen oder beenden, wenn das Wohl des Hundes gefährdet ist oder ein erheblicher Verstoß gegen tierschutzrechtliche Vorgaben festgestellt wird.

Der betreffende Teilnehmer kann von der jeweiligen Trainingseinheit ausgeschlossen werden. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann ein vorübergehender oder dauerhafter Ausschluss von weiteren Angeboten erfolgen.

Je nach Art und Schwere des festgestellten Sachverhalts behält sich die Hundeschule vor, diesen der zuständigen Veterinärbehörde mitzuteilen. Dies gilt insbesondere bei erheblichen oder wiederholten Verstößen oder konkreten Anhaltspunkten dafür, dass das Wohl eines Tieres gefährdet ist.

13. Haftung

Der Halter bzw. die den Hund führende Person bleibt während des Trainings für den Hund verantwortlich. Die Hundeschule übernimmt nicht die Halter- oder Aufsichtspflichten für den Hund.

Für durch den Hund verursachte Schäden gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Für den teilnehmenden Hund muss eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung bestehen.

Der Teilnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für von ihm schuldhaft verursachte Schäden sowie für Schäden, die insbesondere aufgrund einer schuldhaften Missachtung von Sicherheitsanweisungen oder schuldhaft unrichtiger bzw. unterlassener sicherheitsrelevanter Angaben über den Hund entstehen.

Das Training kann neben dem Hundeplatz insbesondere im öffentlichen Verkehrsraum, in Wald- und Parkanlagen, Innenstädten, Geschäften oder an anderen öffentlich zugänglichen Orten stattfinden. Die Teilnahme an solchen Trainingseinheiten beinhaltet die für die jeweilige Umgebung typischen allgemeinen Risiken. Die nachfolgenden Haftungsregelungen bleiben hiervon unberührt.

Die Hundeschule haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Hundeschule, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Für sonstige Schäden haftet die Hundeschule unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der für die Hundeschule tätigen Trainer, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

Die gesetzlichen Vorschriften über die Tierhalterhaftung sowie sonstige zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.

14. Umsetzung von Trainingsinhalten außerhalb der Trainingsstunden

Trainingsübungen und Empfehlungen werden auf Grundlage der der Hundeschule bekannten Situation des jeweiligen Mensch-Hund-Teams vermittelt.

Die selbstständige Umsetzung der Trainingsinhalte außerhalb einer durch die Hundeschule angeleiteten Trainingseinheit erfolgt in eigener Verantwortung des Hundehalters.

Übungen sind an die jeweilige Umgebung sowie an den körperlichen und psychischen Zustand des Hundes anzupassen. Sicherheitsaspekte sind dabei zu berücksichtigen.

Eine Übung ist abzubrechen oder anzupassen, wenn Gefahren, gesundheitliche Probleme, deutliche Überforderung oder gegenüber der Trainingssituation wesentlich veränderte Umstände auftreten.

Treten bei der Umsetzung Schwierigkeiten, unerwartete Verhaltensweisen oder Unsicherheiten auf, sollte die Übung nicht eigenständig weiter gesteigert, sondern Rücksprache mit der Hundeschule gehalten werden.

Trainingsanleitungen sind grundsätzlich für das jeweilige Mensch-Hund-Team bestimmt und sollen nicht ohne fachliche Einschätzung auf andere Hunde übertragen werden.

Trainingshinweise ersetzen keine erforderliche tierärztliche, medizinische oder sonstige fachliche Untersuchung oder Behandlung.

15. Trainingserfolg

Die Hundeschule verpflichtet sich zur fachgerechten Durchführung des vereinbarten Trainings. Ein bestimmter Trainings-, Erziehungs- oder Ausbildungserfolg wird jedoch nicht geschuldet und kann nicht garantiert werden.

Der Erfolg des Trainings hängt von zahlreichen Faktoren ab. Hierzu gehören insbesondere die individuellen Voraussetzungen, Vorerfahrungen, das Alter und der Gesundheitszustand des Hundes, die jeweiligen Umweltbedingungen sowie Art, Umfang und Regelmäßigkeit der Umsetzung der vermittelten Trainingsinhalte durch den Hundehalter.

Trainingsmethoden und Übungen werden an das jeweilige Mensch-Hund-Team und dessen individuelle Möglichkeiten angepasst. Hieraus kann sich ergeben, dass Trainingsziele, Trainingsdauer oder einzelne Übungen im Verlauf des Trainings angepasst werden müssen.

Die Einschätzung einer voraussichtlichen Trainingsdauer oder der weiteren Entwicklung eines Mensch-Hund-Teams stellt keine Garantie für das Erreichen eines bestimmten Ergebnisses innerhalb dieses Zeitraums dar.

16. Foto-, Video- und Tonaufnahmen

Im Rahmen des Trainings, bei Kursen, Seminaren, Workshops oder sonstigen Veranstaltungen können durch die Hundeschule Foto-, Video- oder Tonaufnahmen angefertigt werden.

Soweit Teilnehmer oder andere Personen auf diesen Aufnahmen erkennbar sind und die Aufnahmen zu Werbe- oder Veröffentlichungszwecken, insbesondere auf der Internetseite, in sozialen Medien oder in sonstigen Veröffentlichungen der Hundeschule verwendet werden sollen, erfolgt dies nur auf Grundlage einer entsprechenden Einwilligung, soweit eine solche gesetzlich erforderlich ist.

Die Einwilligung in eine solche Veröffentlichung ist freiwillig. Die Teilnahme an einem Trainingsangebot ist grundsätzlich nicht davon abhängig, dass eine Einwilligung in Foto-, Video- oder Tonaufnahmen zu Werbe- oder Veröffentlichungszwecken erteilt wird.

Eine erteilte Einwilligung kann nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Werden Foto- oder Videoaufnahmen ausschließlich zur unmittelbaren Durchführung oder Auswertung eines Trainings angefertigt, werden die Teilnehmer hierüber vor der Aufnahme informiert. Eine darüber hinausgehende Nutzung oder Veröffentlichung ist damit nicht verbunden.

Foto-, Video- oder Tonaufnahmen durch Teilnehmer oder Begleitpersonen während des Trainings sind nur zulässig, soweit der Trainingsablauf nicht beeinträchtigt und die Rechte anderer Personen gewahrt werden.

Aufnahmen, auf denen andere Personen erkennbar oder deren Stimmen wahrnehmbar sind, dürfen ohne die erforderliche Zustimmung nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden.

Die Hundeschule kann Aufnahmen durch Teilnehmer oder Begleitpersonen insbesondere aus Gründen des Datenschutzes, des Persönlichkeitsschutzes, der Sicherheit oder zur störungsfreien Durchführung des Trainings untersagen.

17. Datenschutz, Kommunikation und fachliche Fallbesprechungen

Die Hundeschule verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen und soweit dies insbesondere zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.

Weitere Informationen über Art, Umfang, Zweck und Dauer der Datenverarbeitung sowie über die Rechte der betroffenen Personen ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung der Hundeschule.

Die angegebenen Kontaktdaten dürfen zur Organisation und Durchführung gebuchter Leistungen verwendet werden. Hierzu gehören insbesondere Terminbestätigungen, Änderungen, Absagen, Informationen über Treffpunkte und sonstige Mitteilungen zum jeweiligen Trainingsangebot.

Soweit ein Teilnehmer einen Messenger-Dienst als Kommunikationsweg nutzt oder diesen gegenüber der Hundeschule als Kontaktmöglichkeit angibt, kann die Kommunikation im Zusammenhang mit dem bestehenden Vertrags- bzw. Trainingsverhältnis über diesen Kommunikationsweg erfolgen, soweit dies datenschutzrechtlich zulässig ist.

Soweit dies für die fachliche Einschätzung, Vorbereitung oder Durchführung des Trainings erforderlich ist, können einzelne Trainingsfälle innerhalb eines hierfür geeigneten fachlichen Kreises besprochen werden. Hierzu gehören insbesondere für die Hundeschule tätige Trainer sowie fachlich in die Betreuung des jeweiligen Mensch-Hund-Teams eingebundene Kooperationspartner.

Dabei werden nur solche Informationen weitergegeben, die für die fachliche Fallbesprechung erforderlich sind. Personenbezogene Angaben werden, soweit dies für den jeweiligen Zweck möglich ist, vermieden bzw. auf das notwendige Maß beschränkt.

Eine anonymisierte fachliche Beratung oder Fallbesprechung mit weiteren geeigneten Fachpersonen bleibt möglich, sofern hierdurch kein Rückschluss auf die betroffenen Personen möglich ist.

Soll eine fachliche Beratung unter Offenlegung personenbezogener Daten gegenüber externen Personen erfolgen, die nicht in die Betreuung des betreffenden Mensch-Hund-Teams eingebunden sind, wird eine hierfür erforderliche Einwilligung eingeholt, sofern keine andere gesetzliche Grundlage für die Datenübermittlung besteht.

Werbliche Informationen über neue Kurse, Veranstaltungen, Seminare, Workshops oder sonstige Angebote werden per E-Mail, Messenger oder über vergleichbare elektronische Kommunikationswege nur versandt, soweit hierfür eine entsprechende Einwilligung oder eine andere gesetzliche Grundlage besteht.

Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

18. Urheberrecht und Nutzung von Trainingsunterlagen

Von der Hundeschule erstellte und zur Verfügung gestellte Trainingsunterlagen, Handouts, Pfoten-Infos, Präsentationen, Grafiken, Trainingspläne, Übungsanleitungen und sonstige Materialien sind urheberrechtlich geschützt, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

Die Unterlagen werden den Teilnehmern zur persönlichen Nutzung im Zusammenhang mit dem eigenen Hund und dem jeweiligen Trainingsangebot zur Verfügung gestellt. Sie dürfen für den eigenen privaten Gebrauch gespeichert und ausgedruckt sowie innerhalb des eigenen Haushalts für das Training mit dem eigenen Hund genutzt werden.

Eine vollständige oder auszugsweise Veröffentlichung, öffentliche Zugänglichmachung, Weitergabe oder Vervielfältigung zur Weitergabe an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung der Hundeschule nicht gestattet, soweit nicht gesetzliche Nutzungsrechte entgegenstehen. Dies gilt insbesondere für die Veröffentlichung oder Weitergabe über soziale Medien, Webseiten, Messenger-Gruppen, Online-Plattformen oder vergleichbare Medien.

Die Verwendung der Unterlagen oder wesentlicher Teile hiervon für eigene Trainingsangebote, Kurse, Seminare, Workshops, Schulungen oder sonstige gewerbliche bzw. berufliche Zwecke ist ohne vorherige Zustimmung der Hundeschule nicht gestattet.

Gesetzlich zulässige Nutzungen bleiben unberührt.

19. Ausschluss vom Training und Beendigung der Teilnahme

Die Hundeschule ist berechtigt, einen Teilnehmer bzw. ein Mensch-Hund-Team vorübergehend oder dauerhaft von einzelnen Übungen, einer Trainingseinheit oder weiteren Trainingsangeboten auszuschließen, wenn eine sichere, tierschutzgerechte oder zumutbare Durchführung des Trainings andernfalls nicht gewährleistet werden kann.

Ein Ausschluss kommt insbesondere in Betracht bei wiederholter Nichtbeachtung sicherheitsrelevanter Anweisungen, unvertretbarer Gefährdung anderer Personen oder Tiere, erheblichen oder wiederholten Tierschutzverstößen, schuldhaft fehlenden oder unrichtigen wesentlichen Angaben über den Hund, Nichtbeachtung erforderlicher Sicherungsmaßnahmen oder erheblichen wiederholten Störungen des Trainingsablaufs.

Ein Ausschluss kann ebenfalls bei erheblich beleidigendem, bedrohendem, übergriffigem oder sonst für die Fortsetzung des Trainingsverhältnisses unzumutbarem Verhalten gegenüber Trainern, Mitarbeitern, Kooperationspartnern, anderen Teilnehmern oder Begleitpersonen erfolgen.

Soweit es die Situation zulässt, soll dem Teilnehmer vor einem dauerhaften Ausschluss Gelegenheit gegeben werden, die beanstandete Situation bzw. sein Verhalten zu ändern. Bei akuter Gefährdung, einem erheblichen Tierschutzverstoß, Bedrohungen, Übergriffen oder einem sonstigen schwerwiegenden Vorfall kann ein sofortiger Ausschluss erfolgen.

Verhaltensweisen des Hundes, die Gegenstand des vereinbarten Trainings sind und der Hundeschule vor Beginn ordnungsgemäß mitgeteilt wurden, stellen für sich allein keinen Ausschlussgrund dar. Erforderliche Sicherheitsmaßnahmen oder eine Anpassung des Trainingssettings bleiben möglich.

Wird ein Teilnehmer aus einem von ihm zu vertretenden schwerwiegenden Grund dauerhaft von einem laufenden Angebot ausgeschlossen, besteht für bereits erbrachte Leistungen kein Anspruch auf Erstattung. Die Behandlung noch nicht erbrachter Leistungen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Weitergehende gesetzliche Rechte, insbesondere eine außerordentliche Beendigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund, bleiben unberührt.

20. Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

Bei Verträgen, die mit Verbrauchern im Fernabsatz, insbesondere über das Buchungsportal, per E-Mail, Telefon oder Messenger, oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen über das Widerrufsrecht.

Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht, soweit eine gesetzliche Ausnahme vom Widerrufsrecht vorliegt.

Dies kann insbesondere bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen der Fall sein, wenn für die Leistung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vereinbart wurde (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

Soweit für einen Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher die gesetzlich erforderliche Widerrufsbelehrung sowie gegebenenfalls das Muster-Widerrufsformular gesondert.

Soll auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers mit einer widerruflichen Dienstleistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen werden, gelten hinsichtlich des vorzeitigen Beginns, eines möglichen Wertersatzes und des Erlöschens des Widerrufsrechts die gesetzlichen Bestimmungen.

21. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere solche zum Schutz von Verbrauchern, bleiben unberührt.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.

Individuelle Vereinbarungen zwischen der Hundeschule und dem Teilnehmer bleiben möglich und gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen im jeweiligen Einzelfall vor.

Es gilt die bei Abschluss des jeweiligen Vertrages wirksam einbezogene Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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